Einführung der internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir möchten Sie heute über eine wichtige Neuerung informieren, die im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingeführt wurde. Ab sofort steht Ihnen Maren Ehigie als interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.

Diese interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

Wir möchten betonen, dass die Einführung der internen Meldestelle ein weiterer Schritt ist, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen.

Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.

Vielen dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!